Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Stadtwerke Bad Windsheim kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 131,28 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 205 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 1,71 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 8,54 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 12,31 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Hochtarif 17:00-21:00, Standardtarif 06:00-17:00 + 21:00-00:00, Niedertarif 00:00-06:00
Zeitliche Geltung: ganzjährig (Tarifstufen Modul 3 kommen in allen Quartalen zur Abrechnung)
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an SW Bad Windsheim als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
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Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Stadtwerke Bad Windsheim. Preisblatt Stromnetz, gültig ab 01.01.2026 (verbindlich). Abschnitt §14a SteuVE Inbetriebnahme ab 01.01.2024. Modul 1: pauschale Netzentgeltreduzierung 131,28 €/Jahr netto (pauschaler Abzugsbetrag). Regulärer NS-SLP-Arbeitspreis Standardkunden = 8,54 ct/kWh netto. Modul 2: resultierender (reduzierter) Arbeitspreis 3,42 ct/kWh netto -> 3,42/8,54 = 40,0% (40%-Regel erfüllt). Modul 3 (alle Quartale): Standardtarif 8,54 / Hochtarif 12,31 / Niedrigtarif 1,71 ct/kWh netto. Alle Werte netto.