Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Elektra - Genossenschaft Pinzberg eG kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 120,41 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 170 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 1,42 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 7,09 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 9,64 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Hochtarif 17:00–21:00 · Niedertarif 00:00–06:00 · Standardtarif 06:00–17:00 + 21:00–00:00
Zeitliche Geltung: nur Q1+Q4
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an Elektra Pinzberg als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
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Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Elektra - Genossenschaft Pinzberg eG. Werte aus dem Preisblatt „Entgelte für den Netzzugang 2026“ (Preisblatt 3, §14a EnWG), gültig ab 01.01.2026; netto. Modul 1 pauschale Reduzierung 120,41 €/a, Modul 2 reduzierter NS-Arbeitspreis 2,83 ct/kWh (regulär 7,09). Modul 3 (zeitvariabel) nur in Q1 und Q4. Die Position 25,00 €/a / 2,32 ct/kWh ist die Nachtspeicher-/Bestandsanlagen-Regelung (vor 01.01.2024), NICHT §14a.